Reiff Verlag GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen,
Online-Anzeigen und Online-Stellenanzeigen und Beilagenaufträge

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für gewerbliche Anzeigengeschäfte zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend Auftraggeber) und der Reiff Verlag GmbH & Co. KG, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg (nachfolgend Auftragnehmer).

Anzeige ist hierbei eine oder mehrerer Anzeigen in einer Druckschrift oder in digitaler Form, audio-visuell oder in einer sonstigen Form der Darstellung, d.h. veröffentlicht im Rahmen einer Webseite, eines ePapers, eines digitalen Displays und sämtlichen weiteren digitalen Darstellungsformen zum Zwecke der Werbung und/oder Verbreitung von gewerblichen Informationen. Hierunter fallen auch Beilagen und Aufträge zur Verteilung von Beilagen und Fremdprospekten in den Produkten des Auftragnehmers, für welche diese AGB ebenso gelten.

Anzeigenangebot ist hierbei das Angebot für den Abschluss eines Vertrages über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in einer Druckschrift oder digital, audio-visuell oder in einer sonstigen Form der Darstellung, d.h. veröffentlicht im Rahmen einer Webseite, eines ePapers, eines digitalen Displays und sämtlichen weiteren digitalen Darstellungsformen zum Zwecke der Werbung und/oder Verbreitung von gewerblichen Informationen.

Anzeigengeschäft ist das zustande gekommene Rechtsgeschäft über ein Anzeigenangebot bzw. mehrere Anzeigenangebote.

Etwaige AGB des Auftraggebers über den Abschluss und die Durchführung von Anzeigengeschäften haben gegenüber dem Auftragnehmer keine Geltung.

Diese AGB gelten für sämtliche Anzeigengeschäfte des Auftraggebers und auch für künftige Anzeigengeschäfte.

2. Vertragsschluss

Anfragen des Auftraggebers, welche dieser persönlich, telefonisch, unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Fax sowie unseren Kontaktformularen) an den Auftragnehmer übermittelt, sind unverbindlich und lösen keine rechtlichen Pflichten für den Auftragnehmer aus.

Anfragen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nach billigem Ermessen ablehnen, beispielsweise aufgrund des Inhalts, der technischen bzw. grafischen Gestaltung, oder unternehmerischer Entscheidung. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, vor Vertragsschluss dem Auftragnehmer ein Muster der Anzeige(n) zur Verfügung zu stellen.

Anzeigenangebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Auftraggeber von dem Auftragnehmer entweder eine Auftragsbestätigung in Textform erhält, oder aber durch die Durchführung des Anzeigengeschäfts.

Verstoßen Anzeigen und / oder Anzeigengeschäfte gegen Gesetze und behördliche Bestimmungen, den guten Sitten und / oder sind diese dazu geeignet die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen, kann der Auftragnehmer die Vertragsannahme ablehnen und auch nach Vertragsschluss, von dem Anzeigengeschäft zurücktreten. Gleiches gilt, wenn das Format oder die Aufmachung von Beilagenaufträgen den Eindruck erweckt, dass es sich um einen redaktionellen Beitrag bzw. Zeitungsbestandteil handeln könnte oder wenn in der Anzeige Fremdanzeigen enthalten sind.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung des Anzeigengeschäfts erfolgt gemäß dem konkreten Anzeigenangebot in der Fassung, welche bei Auftragsbestätigung vorliegt. Hierbei kann der Auftragnehmer auch Bezug auf, dem Auftraggeber vorher mitgeteilte Preislisten nehmen, maßgeblich ist stets die von dem Auftragnehmer mitgeteilte Preisgestaltung im Angebot selbst, konkrete Preisangaben, welche sich in dem Angebot wiederfinden, gehen Preislisten stets vor.

Bei Anzeigengeschäften, deren zeitliche Dauer über den zeitlichen Geltungsbereich einer Preisliste hinausreichen, sind Preisänderungen vorbehalten, ab Geltungsbeginn der neuen Preisliste gelten deren Preise. Der Auftragnehmer wird mindestens vier Wochen vor Ende des Geltungsbereichs einer Preisliste, die hiernach geltende Preisliste unter https://www.reiff.de/mediadaten veröffentlichen. Der Auftraggeber hat bei Preissteigerungen ein Rücktrittsrecht für die Teile von Anzeigengeschäften, welche in den Geltungsbereich der Preisliste fallen, nach der eine Preissteigerung stattgefunden hat. Der Auftraggeber muss sein Rücktrittsrecht spätestens sieben Tage vor Geltungsbeginn der neuen Preisliste in Textform gegenüber dem Auftragnehmer erklären.

Bei der Errechnung von Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

Der Auftragnehmer kann in dem Anzeigenangebot an den Auftraggeber insbesondere von etwaigen Preislisten abweichende Preise benennen, z.B. aufgrund der Art und Weise des Auftrages, der Veröffentlichung in Sonderseiten und/oder Sonderbeilagen, oder dem besonderen Aufwand für die optische bzw. drucktechnische Gestaltung.

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Angaben in der Auftragsbestätigung, der Rechnung bzw. der Preisliste. Fehlt eine anderweitige Vereinbarung, so gilt die jeweilige Preisliste der Auftragnehmerin, welche unter https://www.reiff.de/mediadaten veröffentlicht ist. Insbesondere kann der Auftragnehmer die Ausführung eines Anzeigengeschäfts von einer Vorkasse-Leistung des Auftraggebers abhängig machen. Der Auftragnehmer kann hierfür eine angemessene Zahlungsfrist setzen, in welcher er sich an das Anzeigengebot gebunden fühlt.

Sofern bereits, vor Zahlung der von dem Auftraggeber geschuldeten Vergütung, ein Anzeigengeschäft zustande gekommen ist und sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet, so kann der Auftragnehmer von dem Anzeigengeschäft zurücktreten. Sollte dem Auftragnehmer hierdurch ein Schaden entstanden sein, so kann er diesen vom Auftraggeber erstattet verlangen.

Bei der Teilnahme des Auftraggebers an einem Lastschriftverfahren (zum Beispiel SEPA-Basis Lastschriftverfahren) erfolgt die Abbuchung der Vergütung auf dem, von dem Auftraggeber angegebenen Bankkonto. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er über jenes Konto verfügungsbefugt ist und dass das Konto eine ausreichende Deckung aufweist.

Bei wiederholenden Anzeigengeschäften bzw. Anzeigengeschäften mit einer Schaltung über mehrere Anzeigen, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Abrechnung in regelmäßigen Abständen (z.B. Monatsabrechnung) von dem Auftraggeber zu fordern.

Die Rechnungsstellung erfolgt stets auf die im Anzeigengeschäft genannte Firmierung und Adressierung.

Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer die gesetzlichen Zinsen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer ferner dazu berechtigt, zukünftig Vorkasse von dem Auftraggeber, auch für bereits gebuchte aber noch nicht durchgeführte Anzeigengeschäfte zu verlangen. Sollte bei bestehendem Zahlungsverzug des Auftraggebers die Leistung des vereinbarten Entgelts nicht innerhalb einer von dem Auftragnehmer gesetzten Frist erfolgen, so kann der Auftragnehmer von dem Anzeigengeschäft zurücktreten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt dem Auftragnehmer bei Verzugseintritt vorbehalten.

Der Auftraggeber kann lediglich mit solchen Forderungen gegen Zahlungsforderungen des Auftragnehmers aufrechnen, welche durch den Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

4. Grafische Gestaltung, Platzierung, ePaper kein Konkurrenzschutz

Bei der Gestaltung der Anzeige wird der Auftragnehmer, so diesbezüglich keine ausdrücklich vereinbarten Vorgaben bestehen, eine nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe wählen bzw. die Schrift- und Grafikgestaltung der nach Art der Anzeige üblichen Abdruckhöhe zugrunde legen. Der Auftragnehmer darf insbesondere solche Anzeigen entsprechend kennzeichnen, welche aufgrund der grafischen Gestaltung den Eindruck eines redaktionellen Artikels erwecken können. Diese werden mit dem Wort "Anzeige" kenntlich gemacht. Gleiches gilt für sogenannte Textteilanzeigen, das sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.

Die grafische Gestaltung, sowie die Anordnung auf den Webseiten des Auftragnehmers bzw. die Platzierung in den Druckwerken des Auftragnehmers geschehen nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers, außer es besteht eine diesbezügliche, von dem Auftragnehmer bestätigte Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für das Anzeigengeschäft. Etwaige Abweichungen in der Gestaltung, z.B. bei Schriftarten und Farben, welche aus den technischen Gegebenheiten der jeweiligen Veröffentlichung folgen, stellen keinen Sachmangel dar.

Die Anzeigen des jeweiligen Anzeigengeschäftes werden, so dies technisch möglich ist, auch im ePaper der jeweiligen Tageszeitung des Auftragnehmers veröffentlicht und können auch im Rahmen eines Zeitungsarchives archiviert werden. ePaper ist hierbei die digitale Version der gedruckten Tageszeitung, Online-Anzeigen fallen nicht hierunter. Dies gilt insbesondere auch für Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen. Zusätzliche Kosten werden hierfür nicht erhoben. Für die Durchführbarkeit der im ePaper veröffentlichten Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Will der Auftraggeber die Bezieher des ePapers von der Teilnahme an solchen Aktionen ausschließen, muss er dies ausdrücklich mit dem Auftragnehmer regeln. Der Auftragnehmer übernimmt insofern keine Haftung, insbesondere nicht für die technische Umsetzbarkeit von Gewinnspiel- oder Sparcouponaktionen.

Anzeigenbelege werden dem Auftraggeber auf seinen Wunsch hin durch den Auftragnehmer übersandt.

Seitens des Auftragnehmers wird kein Konkurrenzschutz gewährt, etwaige Mitbewerber des Auftraggebers werden nicht von Anzeigengeschäften und der Art und Weise der Platzierung bzw. Veröffentlichung von Anzeigen ausgeschlossen.

5. Verantwortlichkeit und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die Gestaltung der Anzeigen alleinig verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die alleinige Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigen, insbesondere die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit etwaiger getätigter Werbeaussagen. Ferner erklärt der Auftraggeber, dass die von ihm bereitgestellten Texte und Medien frei von Rechten Dritter sind, welche einer Veröffentlichung in den Medien des Auftragnehmers entgegenstehen würden. Der Auftraggeber ist für etwaige Urheber-, Marken- und sonstige (Immaterialgüter-) Rechte bzw. die Einholung von entsprechenden Lizenzen selbst verantwortlich. Der Auftraggeber hat insbesondere bei dem Nachweis von Urheberrechten etwaige Pflichten zur Urhebernennung dem Auftragnehmer im Rahmen von Anzeigenaufträgen und Anzeigengeschäften vor dem Druck bzw. der Veröffentlichung durch den Auftragnehmer, mitzuteilen.

Bei der Abbildung bzw. der Benennung Dritter und der Nutzung personenbezogener Daten von Dritten, erklärt der Auftraggeber, dass jene Dritte ihr Einverständnis zur Nutzung im Rahmen des Anzeigengeschäfts erteilt haben.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aus der Geltendmachung von Urheber-, Marken- und anderen Rechtsverletzungen, resultierend aus dem Anzeigenauftrag und / oder dem Anzeigengeschäft, bzw. der Anzeige selbst, gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, ausgenommen der jeweilige Text bzw. das jeweilige Medium wird durch den Auftragnehmer selbst mit eigenen Medien des Auftragnehmers erstellt. Dies können insbesondere die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung / -verteidigung sein, sowie Kosten für den Abdruck von Korrekturen, Gegendarstellungen bzw. die Entfernung von Anzeigen.

Der Auftraggeber haftet für die Integrität der übermittelten Dateien, insbesondere für deren Freiheit von Schadsoftware. Weiterhin ist der Auftraggeber für die Richtigkeit und den Wahrheitsgehalt des Inhaltes der Anzeige verpflichtet und verantwortlich, sowie die Einhaltung von, die Anzeige betreffenden Rechtsnormen wie Werbeverbote, Einschränkungen von Werbeaussagen (z.B. nach der europäischen health claims-Verordnung) und wettbewerbsrechtlichen Normen. Dies gilt insbesondere auch für die Angabe von Adressen und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummern). Eine Haftung für den Inhalt von Anzeigen besteht seitens des Auftragnehmers nicht, außer der Inhalt wird von dem Auftragnehmer selbst gestaltet, wobei sich hierbei die Haftung des Auftragnehmers auf die Inhalte beschränkt welche von dem Auftragnehmer selbst geschaffen worden sind und deren Mängel nicht auf Angaben bzw. Informationen des Auftraggebers beruhen.

Für den Fall, dass eine nachträgliche Korrektur von Bestandteilen der Anzeige aufgrund fehlerhafter Angaben bzw. Texten, Medien und anderen Bestandteilen der Anzeige notwendig sein sollte, kann der Auftragnehmer den hierfür anfallenden Mehraufwand von dem Auftraggeber vergütet verlangen.

Bei rubrizierten Anzeigengeschäften gilt, dass diese in den jeweiligen Rubriken platziert werden, ohne dass es hierzu einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

Probeabzüge werden nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt, der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Probeabzüge. Seitens des Auftragnehmers werden die Fehlerkorrekturen durchgeführt, welche innerhalb einer bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Anzeigengeschäfte die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift bzw. des Anzeigemediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigeschluss mitgeteilt werden kann, wenn das Anzeigengeschäft auf diese Weise nicht auszuführen ist.

Ferner haftet der Auftraggeber für die rechtzeitige Anlieferung des Anzeigentextes bzw. der Druckvorlagen und sämtlicher weiterer Medien. Der Auftraggeber hat die Geeignetheit und notwendige Qualität und Kompatibilität für die vertraglich vereinbarte Veröffentlichung sicherzustellen.

6. Drittveröffentlichungen

Bei Anzeigengeschäften auf dem Portal jobs.bo.de besteht eine Kooperation zwischen dem Auftragnehmer und dem Portal Stellenanzeigen.de, einem Angebot der Stellenanzeigen.de GmbH & Co. KG, Welfenstraße 22, 81541 München. Bei Abschluss eines entsprechenden gekoppelten Anzeigengeschäfts, wird die jeweilige Anzeige auch auf dem Portal Stellenanzeigen.de veröffentlicht. Hierfür gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stellenanzeigen.de, diese sind abrufbar unter https://www.stellenanzeigen.de/Arbeitgeber/AGB. Es gelten ferner ergänzend die Datenschutzbestimmungen von Stellenanzeigen.de, abrufbar unter https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/datenschutzerklaerung. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Darstellung und Verfügbarkeit des Anzeigeauftrages auf den Webseiten Dritter.

Im Fall der grafischen/drucktechnischen und/oder textlichen Ausgestaltung von Anzeigen durch den Auftragnehmer, darf der Auftraggeber jene Anzeigen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weitergeben bzw. durch Dritte veröffentlichen / wiederveröffentlichen lassen.

Der Auftragnehmer kann bei solchen Drittveröffentlichungen von Anzeigenaufträgen, die von dem Auftragnehmer gestaltet worden sind, bzw. jene Teile die von dem Auftragnehmer gestaltet worden sind, eine zusätzliche Vergütung von dem Auftraggeber, für eine Nutzung bei Dritten, verlangen.

7. Beilagenaufträge

Der Auftraggeber hat bei Verteilaufträgen für Beilagen ein Recht zum Rücktritt, welches spätestens um 10:00 Uhr des vierten Werktages (Montag bis Freitag) vor dem Erscheinungstag in Textform erklärt werden muss. Bei einem späteren Rücktritt muss der Auftraggeber 20% des Netto-Auftragswertes als Schadensersatz an den Auftragnehmer bezahlen. So eine verspätete Anlieferung der Beilagen durch den Auftraggeber erfolgt und hierdurch Termine nicht belegt werden können, behält sich der Auftragnehmer vor, 50% des Netto-Auftragwertes als Schaden zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in den Mediadaten für Beilagen aufgeführten technische Voraussetzungen, einzuhalten, sowie für den ordnungsgemäßen Anlieferzustand und die Anlieferung von Prospekten und Beilagen zu sorgen.

8. Gewährleistung

Die bestimmungsgemäße Durchführung des Anzeigengeschäfts durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass der Auftraggeber die hierfür notwendigen Dateien und Medien nach Vorgaben des Auftragnehmers und in den, von dem Auftragnehmer genannten Dateiformaten übersendet.

Der Auftragnehmer gewährleistet eine, den üblichen technischen Standards entsprechende, Umsetzung des Anzeigengeschäfts, hierbei sind etwaige technisch bedingte Abweichungen (z.B. Druckunschärfen, Farbabweichungen) im Rahmen der üblichen technischen Standards hinzunehmen und stellen keinen Sachmangel dar. Bei der Platzierung von Online-Anzeigen im Rahmen des Anzeigengeschäfts gewährleistet der Auftragnehmer eine nach den gegenwärtigen technischen Standards gebotene Darstellung des Anzeigenauftrages auf Endgeräten mit einer üblichen Betriebssystem-und Anwendungssoftware (PC, Mac mit den Webbrowsern Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge, Smartphones mit den Betriebssystem Google Android und Apple iOS und den Webbrowsern Google Chrome, Apple Safari). Der Auftragnehmer gewährleistet jedoch insbesondere nicht die korrekte Darstellung von Anzeigen auf einem konkreten Endgerät bzw. einem Endgerät, welches nicht den vorgenannten Spezifikationen entspricht.

Werden Mängel erst beim Druckvorgang erkennbar, haftet der Auftragnehmer nur, wenn die Mängel durch den Auftragnehmer zu vertreten sind. Beruhen die Mängel auf der, durch den Auftraggeber gelieferten Anzeigenvorlage, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Mehrkosten infolge notwendiger Veränderungen der Anzeigenvorlage trägt dann der Auftraggeber.

Bei Anzeigengeschäften über Online-Anzeigen strebt der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für solche Ausfälle, welche durch Dritte, insbesondere durch den Ausfall von Telekommunikationsnetzen, verursacht werden und welche durch den Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere auch für Fälle der höheren Gewalt, z.B. Unwetter und Stromausfälle.

Der Auftragnehmer ist bestrebt, allfällige Wartungsarbeiten in Zeiträumen vorzunehmen, welche außerhalb der Nutzungszeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr liegen, turnusmäßige Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und technischen Aktualität der Systeme des Auftragnehmers, stellen keinen Sachmangel dar und fallen nicht in die vorgenannte Verfügbarkeitsangabe, solange es sich hierbei um technisch übliche Wartungs-und/oder Instandsetzungsmaßnahmen handelt und/oder die Installation von sicherheitsrelevanten Updates.

Mängel, die von dem Auftragnehmer zu vertreten sind, werden durch den Auftragnehmer vorrangig durch Nacherfüllung, d.h. Korrektur und gegebenenfalls Verlängerung der Schaltungszeit des Anzeigengeschäfts behoben. Sollte eine Mängelbehebung durch Nacherfüllung fehlgeschlagen sein, das heißt für den Fall, dass der vom Auftragnehmer zu verantwortende Mangel auch nach dem zweiten erfolglosen Versuch nicht behoben werden konnte, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Mängel müssen von dem Auftraggeber unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung des Anzeigengeschäfts, sollten diese durch die Erstveröffentlichung nicht sichtbar sein, unmittelbar nach Entdeckung, gegenüber dem Auftragnehmer angezeigt werden, spätestens 14 Tage nach Erstveröffentlichung Ansonsten ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wiederholt geschaltete Anzeigen, wenn der Auftraggeber nach deren Erstveröffentlichung keine Mängelrüge erhebt. Für die Nacherfüllung darf der Auftragnehmer eine nach den Umständen angemessene Zeitdauer veranschlagen. Sollte eine Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen, von dem Auftraggeber gesetzten Frist nicht erfolgen, kann der Auftraggeber ebenfalls eine Minderung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Übermittlungsfehler von telefonisch und / oder via Audio- / Videochat aufgegebenen Anzeigeninhalten übernimmt der Auftragnehmer nicht.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen bzw. Verhalten nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer selbst, seinen gesetzlichen Vertretern und / oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, welche die Erfüllung des Vertrages und dessen ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist bei solchen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, in der Regel ist dies das, für das betreffende Anzeigengeschäft zu zahlende Entgelt. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, für eine Haftung durch ein Produkthaftungsgesetz oder der Übernahme einer Garantie.

Für die inhaltliche Richtigkeit von Anzeigen und deren Rechtsfolgen, die Wahrung Rechte Dritter und der geltenden Rechtsordnung von Anzeigen und Anzeigengeschäften, haftet alleine der Auftraggeber, eine Haftung des Auftragnehmers ist diesbezüglich ausgeschlossen.

Im Falle höherer Gewalt, insbesondere einer Pandemie oder Umweltkatastrophe, infolgedessen eine Leistungserbringung für den Auftragnehmer im Rahmen eines üblichen Geschäftsganges subjektiv unmöglich ist, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Anzeigengeschäfts. Gleiches gilt für nicht von dem Auftragnehmer zu vertretende Störungen, wie Streik oder nicht vorherzusehende Betriebsstörungen. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen von dem Anzeigengeschäft zurücktreten. Die damit einhergehenden Rechte des Auftraggebers auf Kündigung bzw. Vertragsanpassung bleiben unberührt, ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer für die Fälle höherer Gewalt wird ausgeschlossen.

10. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Diese AGB gelten auch für zukünftige Anzeigengeschäfte, sofern der Auftragnehmer keine anderslautenden AGB in das Anzeigengeschäft einbezieht.

Sämtliche Ansprüche zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter dem Ausschluss des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort sämtlicher Ansprüche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist Offenburg.

Eingesandte Druckunterlagen werden ohne entsprechende Mitteilung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer drei Monate nach Beendigung des Anzeigenauftrages vernichtet, eine weitergehende Aufbewahrungspflicht besteht nicht.



Stand: 03.12.2021

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